Wir verstehen uns in erster Linie als unabhängiges Informations-Portal, das für Sie als Verbraucher Basiswissen zur Rechtsschutz-Versicherung bereitstellt und Sie über die verschiedenen Rechtsschutz-Arten mit ihren unterschiedlichen Leistungsmerkmalen informiert.
Doch wir klären Sie auch über Hintergrundthemen auf und behandeln wir so zentrale Fragen, wie zum Beispiel:
Warum sollten Sie Ihren Rechtsschutzvertrag nicht bei Ihrem Haus- und Hof-Versicherer abschließen?
Oder:
Warum hat Ihr Rechtsschutz-Versicherer Sie nicht in den Vertragsunterlagen auf das Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann hingewiesen?
TOP 20 der Rechtsirrtümer
Straßenverkehr
- Telefonieren im Auto ist unter Umständen erlaubt
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt, dass Sie als Autofahrer, der an einer roten Ampel wartet mit dem Handy telefonieren darf, sofern der Motor abgestellt ist. Grundsätzlich ist es Ihnen als Autofahrer nicht erlaubt Ihr Mobiltelefon zu benutzen, das gilt aber nur sofern der Motor läuft.
OLG Hamm vom 06.09.2007 (2 Ss OWi 190/07)
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