Immer mehr Rechtsschutzversicherer gehen dazu über (Fach-)Anwälte durch vertragliche Vereinbarungen an sich zu binden und werben mit kostenlosen Rechtsberatungs-Hotlines, als zusätzliche Servicemerkmal und Kundenvorteil.
Die Vorteile für den Versicherer liegen klar auf der Hand. Einerseits können sie damit ihren Rechtsschutzkunden immer einen guten Rat geben und zusätzlich einen entsprechend qualifizierten Rechtsbeistand empfehlen, wenn ein rechtlicher Konflikt droht. Dadurch haben sie auch einen direkten Einfluss auf die entstehenden Kosten, denn ein unternehmensseitig gebundener Anwalt ist entweder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Versicherer oder aber in seinen erheblich Honorarrechnungen preiswerter.
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In der aktuellen Beschwerdestatistik der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht belegen die deutschen Rechtsschutz-Anbieter den unrühmlichen Platz 1. Im Jahr 2009 gab es 863 Beschwerden von Verbrauchern über ihren Versicherer. Damit liegt die Beschwerde-Quote bei 5,67, bezogen auf je hunderttausend Verträge.
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In einigen wenigen Versicherungszweigen, wozu die Rechtsschutzversicherung ebenfalls gehört, besteht die gesetzliche Bestimmung der so genannten Spartentrennung. Im Versicherungsaufsichtsgestz (VAG) wird festgelegt, dass bestimmte Versicherungssparten als rechtlich selbständige Unternehmen betrieben werden müssen.
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Es gibt verschiedene Gründe, einen Rechtsschutzversicherer zu wählen, der nicht den gleichen Namen trägt wie der, bei dem Sie Ihre anderen Versicherungsverträge abgeschlossen haben.
- Ihre Wahl des Rechtsschutz-Anbieters sollte in erster Linie von seinem Preis-Leistungs-Verhältnis abhängig sein. In diesem Zusammenhang steht preiswert aber keinesfalls für den geringsten Beitrag, sondern für die besten Versicherungsbedingungen.
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Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den Individualversicherungen, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungsnehmer sichert sich mit einer Rechtsschutzversicherung gegen das Risiko der finanziellen Kosten durch Rechtstreitigkeiten ab. Zusätzlich übernehmen die meisten Versicherer auch Kautionszahlungen bis zu einer bestimmten Höhe als zinslose Darlehen, der Versicherungsnehmer muss diese also zurückzahlen.
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