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Antidiskriminierungs-Rechtsschutz

Antidiskriminierungs-Rechtsschutz

Der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz bietet Ihnen als Selbständiger und Ihrem Unternehmen Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie gegen Vorwürfe der Benachteiligung von Bewerbern, Mitarbeitern oder Kunden zu Wehr setzen müssen.  Seit in Kraft treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 01.08.2006 kann schnell der Verdacht der Diskriminierung entstehen, denn das Gesetz sieht vor, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Rasse oder ethnischer Herkunft, seiner Religion oder Weltanschauung, seines Alters, seiner sexuellen Identität oder aufgrund einer eventuell vorhandenen Behinderung benachteiligt werden darf.

Das Risiko für Sie als Selbständiger, Arbeitgeber oder Lieferant ist größer geworden, denn im Gegensatz zu anderen Vorwürfen vor Gericht, müssen Sie in einem Benachteiligungsverfahren beweisen, dass Sie nicht gegen das AGG verstoßen haben. Das bedeutet, es genügt bereits die bloße Behauptung der Benachteiligung und schon liegt die Beweislast bei Ihnen.

Schadenersatzpflichtig sind Sie für materielle Schäden in unbegrenzter Höhe und es besteht auch eine Entschädigungspflicht für immaterielle Schäden.

Der erste Rechtsschutz-Versicherer, der eine solche Deckung bereits 2006 angeboten hat ist der HDI-Gerling, wobei das noch vor der Fusion mit dem HDI war. Seit dem haben einige Rechtsschutz-Anbieter den Antidiskriminierungs-Rechtsschutz in ihre Bedingungen aufgenommen. Eine Verbandsempfehlung gibt es allerdings dazu noch nicht.

Im Rahmen der Versicherungssumme werden die nachfolgenden Kosten übernommen:

  • Die Verfahrenskosten, auch bei Schieds- oder Schlichtungsverfahren;
  • die Rechtsanwaltskosten;
  • die Kosten des Gegners.

Wie schnell ein solcher Verdacht entstehen kann, veranschaulichen die folgenden Beispiele:

Der Personalentscheider Ihrer Firma lehnt beispielsweise die Bewerbung einer jungen Frau ab. Sie erhebt Anschuldigung wegen Diskriminierung und sagt aus, dass Ihr Personalchef sich im Laufe des Bewerbungsgesprächs habe durchblicken lassen, dass er die Stelle lieber mit einem Mann besetzen möchte, um nicht kurzfristig aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschutz die Stelle erneut ausschreiben und einen neuen Mitarbeiter einlernen zu müssen.

Sie haben vor kurzem einen Facharbeiter aus Indien eingestellt. Aufgrund seiner Qualifikation ist er Abteilungsleiter. Deshalb sind einige andere Mitarbeiter, die sich Chancen auf den Posten ausgerechnet haben verärgert und es kommt zu einigen unbedachten Bemerkungen. Ihr neuer Mitarbeiter klagt gegen Sie als Arbeitgeber.

Die Klage wird abgewiesen, weil Sie nachweisen konnten, dass alle Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung ergriffen und die betreffenden Kollegen bereits abgemahnt wurden.

Alle Rechtsschutz-Versicherer, die den Antidiskriminierungs-Rechtsschutz in Ihre Bedingungen aufgenommen haben, können Sie hier kostenlos herunterladen.

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