In der Rechtsschutz-Versicherung sind zwei unterschiedlich lange Laufzeiten üblich. Es können Jahresverträge oder Drei-Jahresverträge abgeschlossen werden. Sollten Sie sich länger als ein Jahr an den Versicherer Ihres Vertrauens binden wollen, so können Sie bis zu zehn Prozent Rabatt auf die Nettojahresprämie erhalten.
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Der Arbeitskreis „EU-Vermittlerrichtlinie- Dokumentation” hat Mindeststandards für die Tarife und die Bedingungen einer Rechtsschutz-Versicherung vorgeschlagen. Sie sollten bereits vor Abschluss eines Rechtsschutz-Vertrages überprüfen, ob der Versicherer Ihres Vertrauens in seinem Tarif- und Bedingungswerk diese Mindestanforderungen erfüllt. Dazu gehören:
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Einige Rechtsschutzarten bieten erst nach Erfüllen einer Wartezeit Deckungsschutz, d. h. nach Versicherungsbeginn besteht für einen gewissen Zeitraum keine Leistungspflicht für den Versicherer. Auch Schadenfälle, die während der Wartezeit eintreten sind nicht versichert.
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Unter Mediation versteht man ein Vermittlungs-Verfahren. Dabei handelt es sich um den Versuch einer außergerichtlichen Konfliktlösungsfindung, bei dem beide Parteien eines Rechtsstreits mit Hilfe eines Dritten (des Mediators) unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und Bedürfnisse zu einer einvernehmlichen Regelung kommen. Das Ziel der Mediation ist generell eine verbindliche und zukunftsweisende Übereinkunft.
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Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sehen die kostenfreie Mitversicherung von Angehörigen vor. Da es sich hierbei nicht nur um traditionelle Lebensgemeinschaften, wie beispielsweise eine Ehe handelt, haben wir uns dazu entschlossen, im Sinne der Allgemeinen
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Hier klären wir zunächst einmal die Frage, nach den verschiedenen Leistungsarten des Rechtsschutzes. In den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft von April 2008, die wie ebenfalls für Sie als kostenlosen Download bereit gestellt haben, werden sie in § 2 genannt.
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