Da es sich hierbei nicht nur um traditionelle Lebensgemeinschaften, wie beispielsweise eine Ehe handelt, haben wir uns dazu entschlossen, im Sinne der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 2008) den Begriff näher zu definieren.
Mitversicherten Personen im Sinne der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 2008)
- Der Ehepartner
- Der Lebenspartner, mit dem der Versicherungsnehmer nicht verheiratet ist und in häuslicher Gemeinschaft lebt
- Der gleichgeschlechtliche Lebenspartner, mit dem der Versicherungsnehmer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt
Volljährige, nicht berufstätige Kinder unter 25 Jahren können unter der Voraussetzung mitversichert werden, dass sie nicht in einer der oben definierten Lebensgemeinschaft leben.
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