Unter Mediation versteht man ein Vermittlungs-Verfahren. Dabei handelt es sich um den Versuch einer außergerichtlichen Konfliktlösungsfindung, bei dem beide Parteien eines Rechtsstreits mit Hilfe eines Dritten (des Mediators) unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und Bedürfnisse zu einer einvernehmlichen Regelung kommen. Das Ziel der Mediation ist generell eine verbindliche und zukunftsweisende Übereinkunft.
Mediatoren sind unabhängige und unparteiische Vermittler, die in besonderer Weise für die Aufgabe als Leiter und Moderator von Verhandlungen und Konfliktbewältigung geschult sind.
Ein Mediations-Verfahren ist immer dann sinnvoll, wenn die beiden streitenden Parteien auch im zukünftig miteinander zutun haben, beispielsweise im Falle von Nachbarschaft.
Viele Rechtsschutzversicherer unterstützen ihre Kunden, wenn sie die Mediation anstelle eines Gerichtsverfahrens wählen. In jedem Fall ist es angeraten, zuvor bei seinem Versicherer nachzufragen, ob er die Kosten eines Mediationsverfahrens deckt. Meistens handelt es sich um einen Betrag, den ein Gerichtsverfahren in erster Instanz gekostet hätte.
Hinweis: Die Rechtsschutz Union der Alte Leipziger Gruppe trägt sogar die Kosten bis zu 2-fachen Höhe der anfallenden Gebühren eines erstinstanzlichen Gerichtsverfahren, voraus gesetzt der Fall wird damit abschließend beendet.
Aufgrund des Fehlens einer einheitlichen Gebührenordnung sind die Kosten eines Mediations-Verfahren nicht mit der klassischen Rechtsberatung vergleichbar. Der Mediator rechnet in der Regel (im Gegenteil zum Rechtsanwalt, der an das RVG, das Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz gebunden ist) sein Honorar auf Stundenbasis ab. Die Stundensätze liegen zwischen 80,00 € und 300,00 €.
Wenn es sich um Familienstreitigkeiten handelt, bieten einzelne Jugendämter Mediation als kostenlose Dienstleistung an.
Hier finden Sie eine Liste aller Rechtsschutzversicherer, die auch die Kosten eines Mediations-Verfahren übernehmen.