Diese Regelung soll verhindern, dass Gewinne oder Verluste mit anderen vom gleichen Versicherungsunternehmen betriebenen Versicherungszweigen verrechnet werden können.
Es soll sichergestellt sein, dass die Verwendung der Beiträge, der Leistungen und der Überschüsse ausschließlich und allein der Versichertengemeinschaft der jeweiligen Sparte dient. Dadurch wird einerseits Transparenz geschaffen und anderseits gewährleistet man auch eine Konkurssicherung.
Durch eine Spartentrennung könne Interessenkonflikte weitgehend vermieden werden
Durch die Spartentrennung kann auch der Interessenkonflikt weitgehend vermieden werden, der aus unterschiedlichen Auffassungen entstehen kann, wenn der Rechtsschutzanbieter das gleiche Logo hat, wie der Versicherer, mit dem Sie sich als Rechtsschutzkunde rechtlich auseinander setzen müssen. Gänzlich auszuschließen ist er allerdings nicht.
Deshalb emfpehlen wir einen Rechtsschutzanbieter zu wählen, der nicht dem Versicherer verbunden ist, bei dem Sie Ihre anderen Versicherungsverträge abgeschlossen haben.
So beugen Sie jeglichem Interessenkonflikt vor, der aus betrieblichen Verflechtungen, bzw. im Zuge der Konzernbildung entstehen kann.
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