Schiedsgutachten-Verfahren
Verweigert der Versicherer die Übernahme eines Rechtsschutzfalles aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten, den Rechtsstreit zu gewinnen oder weil er in einem groben Missverhältnis von Kosten und Nutzen steht, können Sie als Versicherungsnehmer innerhalb eines Monat ein Schiedsgutachten-Verfahren bei Ihrem Versicherer beantragen.
Die Kosten des Schiedsgutachten sind von der unterlegenen Seite zu tragen. War die Ablehnung des Rechtsschutzfalls begründet, dann müssen Sie als Versicherungsnehmer die Kosten übernehmen.
Stichentscheid-Verfahren
Das Stichentscheid-Verfahren ist in diesem Fall die verbraucherfreundlichere Variante, denn Sie können bei Ablehnung aus den o. g. Gründen einen Anwalt Ihrer Wahl mit dem Stichentscheid beauftragen und die Kosten sind in jedem Fall vom Versicherer zu tragen.
Für beide Verfahren gilt gleichermaßen, dass der beauftragte Gutachter eine abschließende Entscheidung fällt, die bindend ist.
Hinweis
Sie sollten in jedem Fall darauf achten, das der § 18 in den Musterbedingungen Stichentscheid (-Verfahren) lautet.
