Dazu zählt beispielsweise der Arbeitsrechtsschutz und, sofern Sie kein Fahrzeug mehr benutzen, auch der Fahrzeug-Rechtsschutz, bzw. der Fahrer-Rechtsschutz, wenn Sie ihre Fahrerlaubnis zurückgegeben haben.
Die Rechtsschutzbedingungen regeln das in § 12 – Wegfall des versicherten Interesses. Es ist aber sicherlich sinnvoll, falls Sie zu dieser Altersgruppe gehören, einen speziellen Senioren-Tarif zu wählen. Dadurch können Sie den Beitrag enorm reduzieren.
Nachteilig kann sich nur dann auswirken, wenn Ihr mitversicherter (Ehe- oder Lebens-) Partner noch berufstätig ist, denn für ihn besteht dann im berufsrechtlichen Bereich auch kein Versicherungsschutz mehr.
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Alle Rechtsschutzversicherer, die spezielle Senioren-Tarife in Ihre Bedingungen aufgenommen haben, können Sie hier herunterladen.
