Parteiverrat
Meldung vom 20. April 2011
Mit dem Begriff Parteiverrat wird eine Handlung bezeichnet, die ein Rechtsanwalt oder Patentanwalt zum Nachteil seines Mandanten begehen kann, indem er beispielsweise in ein und derselben Rechtsangelegenheit beiden Parteien pflichtwidrig Rat erteilt oder ...
