Mit dem Begriff Parteiverrat wird eine Handlung bezeichnet, die ein Rechtsanwalt oder Patentanwalt zum Nachteil seines Mandanten begehen kann, indem er beispielsweise in ein und derselben Rechtsangelegenheit beiden Parteien pflichtwidrig Rat erteilt oder Beistand leistet.
Dabei handelt es sich um einen Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedroht ist. Wenn der Anwalt darüber hinaus seinen Mandanten mit dem Einverständnis der Gegenpartei benachteiligt, dann sieht das Strafgesetzbuch (StGB) in § 356 II eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bis hin zu fünf Jahren vor.
