Kategorie: Berufs-Rechtsschutz

Berufs-Rechtsschutz – Aktuelle Rechtsprechung

Berufs-Rechtsschutz – Aktuelle Rechtsprechung

Wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis gefährdet ist, beispielsweise aufgrund der wirtschaftlichen Situation Ihres Arbeitgebers oder einer geplanten Umstrukturierung, dann ist bereits eine in Aussicht gestellt Kündigung ein Fall für die Rechtsschutz-Versicherung.

Laut eines Urteils des Oberlandesgerichtes Saarbrücken muss der Rechtsschutz-Versicherer auch für die Kosten einer sich konkret abzeichnenden Auseinandersetzung aufkommen.
(Urteil abrufbar unter http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5%20U%20719/05)

Auch das Landgericht Hannover hat sich mit einem derartig gelagerten Fall auseinander gesetzt und kam zu gleicher Entscheidung.
(Urteil abrufbar unter http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20S%2043/07)

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Hannover in einem Berufungsverfahren bestätigt.
(Urteil abrufbar unter http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IV%20ZR%20305/07).

Aus dem Urteil geht klar hervor, dass auch eine bislang „nur angedrohte” Kündigung bereits den Versicherungsfall darstellt und die damit verbundene Leistungsverpflichtung für den Rechtsschutz-Versicherer auslöst.

Tipp: Auch die Verbraucherzentralen empfehlen den Abschluss eines Berufs-Rechtsschutzes, speziell für Beschäftigte in so genannten Krisenbranchen.
Dazu zählen laut unserer Recherche alle die Branchen, die eine staatliche Finanz-Hilfe in Anspruch nehmen wollen oder müssen:

  • die Automobilindustrie,
  • der Einzelhandel,
  • der Maschinenbau und
  • natürlich auch die Banken.
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