Im deutschen Arbeitsrecht gibt es ein wesentliches Merkmal, das gerade den Arbeits-Rechtsschutz so wertvoll macht. Während bei jedem anderen Prozess der Unterlegende die Kosten bezahlen muss, trägt jeder vor dem Arbeitsgericht seine entstandenen Kosten selbst. Zumindest in der ersten Instanz.
Obwohl sich die Verbraucherzentralen bisher zurückgehalten haben und nur den Verkehrs-Rechtsschutz für eine sinnvolle Versicherung gegen das Anwalts- und Prozesskostenrisiko empfohlen haben, raten sie gerade jetzt angesichts einer ungewissen Zukunft zum Abschluss einer Berufs-Rechtsschutzversicherung. Das gilt im Besonderen für Beschäftigte in “Krisen-Branchen”.
Die einzige Alternative zum Berufs-Rechtschutz bietet eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder einem Berufsverband. Viele Versicherer überlassen Ihnen die Wahl des Anwalts oder können Ihnen auch einen geeigneten nennen. Diese Freiheit haben Sie Mitglied der Gewerkschaft oder in einem Berufsverband nicht.
Bedauerlicherweise gibt es den Berufs-Rechtsschutz nicht als Einzellösung sondern immer im Paket mit dem Privat-Rechtsschutz zusammen. Sinnvoll ist die Versicherung für abhängig Beschäftigte. Das gilt für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gleichermaßen, wobei die Letztgenannten ihre Policen deutlich preisgünstiger erhalten.
Hinweis: Sollten Sie in einer Krisenbranche beschäftigt sein und rein vorsorglich einen Berufs-Rechtsschutz-Vertrag abschließen wollen, dann sollten Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen Ihres Wunsch-Versicherers in Bezug auf den Schadenzeitpunkt ansehen, denn das allein kann bereits darüber entscheiden, ob Sie im Schadenfall auch den nötigen Versicherungsschutz haben.
Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie in der Kategorie “Bedingungen” zusammengestellt.