Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Sollten Sie Ihren Arbeitsplatz aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung verlieren, müssen Sie einige Fakten kennen. Nur so können Sie Ihre Rechte fristgerecht wahren und werden nicht benachteiligt.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung handelt es sich um eine gesetzlich zulässige Kündigung, sofern Ihre Stelle auch in Zukunft nicht wieder besetzt wird. Andernfalls können Sie als „Gekündigter“ auf Wiedereinstellung bestehen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigungsleistung für den Arbeitsplatzverlust haben Sie nicht. Allerdings ist die Zahlung einer Abfindung gängige Praxis zur Vermeidung von Konflikten.

Als erstes gilt es zu beachten, dass Sie nur einen sehr kurzen Zeitraum von drei Wochen haben, um auf die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber zu reagieren und ihr durch eine Kündigungsschutzklage zu widersprechen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, ohne etwas zu unternehmen, dann ist das gleichzusetzen mit Ihrem Einverständnis und die Kündigung hat Bestand.

Sollten Sie bisher über einen unbefristeten Arbeitsvertrag verfügen und kein rechtlicher Grund zu Kündigung vorliegen, dann erfolgt die Kündigung in der Regel durch einen Aufhebungsvertrag, der auch eine Abfindung enthält.

Höhe einer Abfindung

Die Höhe der Abfindung ist nicht einheitlich geregelt und berechnet sich meistens anhand der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Höhe des Gehalts. Ein Anhaltspunkt können auch die bisher gezahlten Abfindungen des Arbeitgebers sein. Hier kann Ihnen sicherlich der Betriebsrat mit entsprechenden Auskünften weiter helfen.

Übrigens, die Höhe der Abfindung kann auch Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben, denn es besteht die Gefahr einer Minderung bei sehr hohen Abfindungsbeträgen. Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Sie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beigetragen haben, dann zieht das eine Sperrfrist des Arbeitslosengeldes für drei Monate nach sich. Eine förmliche Kündigung Ihres Arbeitgebers räumt diesen Verdacht aus.

Weitere interessante Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren Aufhebungsvertrag

  • Freistellung
    Sie sind dann in der Regel ab sofort nicht mehr für Ihren Arbeitgeber tätig und haben dadurch die Möglichkeit, sich intensiv um eine neue Anstellung zu bemühen.
  • Outplacement-Beratung
    Ihr Arbeitgeber finanziert die professionelle Hilfe zu Ihrer beruflichen Neuorientierung, die bis zum Abschluss eines neuen Anstellungsvertrags oder einer Existenzgründung reichen kann.
  • Umwandlung Ihrer Abfindung in Verlängerung Ihres Arbeitsvertrags
    Dadurch bewerben Sie sich aus einem bestehenden Anstellungsverhältnis heraus und das bietet Ihnen eine gewisse Sicherheit.

Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage eingereicht haben, dann sollten Sie beachten, dass sich Ihre Verhandlungsposition bezüglich des Arbeitsplatzes aber auch in Bezug auf die Abfindung verschlechtert, wenn Sie ein neues Anstellungsverhältnis eingehen.

Hinweis

Sie können nicht für Ihren alten Arbeitgeber tätig sein wollen, wenn Sie einen neuen bereits gefunden haben.

Tipp

Ihr finanzieller Schaden durch den Arbeitsplatzverlust ist bei weitem geringer, wenn Sie ein neues Anstellungsverhältnis eingehen.