Auch die Verbraucherzentralen empfehlen den Abschluss eines Berufsrechtsschutzes, speziell für Beschäftigte in so genannten Krisenbranchen.
Dazu zählen laut unserer Recherche alle die Branchen, die eine staatliche Finanzhilfe in Anspruch nehmen wollen oder müssen.
Für diese Branche gilt die Empfehlung der Verbraucherzentralen im Besonderen
- Automobilindustrie
- Einzelhandel
- Maschinenbau
- Banken
Aktuelle Urteile zum Berufsrechtsschutz
Urteil 1
Laut eines Urteils des Oberlandesgerichtes Saarbrücken muss der Rechtsschutz-Versicherer auch für die Kosten einer sich konkret abzeichnenden Auseinandersetzung aufkommen.
Das gilt auch für die Kosten der Beratung und Vertetung beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags. (Urteil abrufbar unter OLG Saarbrücken 5 U 719/05)
Urteil 2
Auch das Landgericht Hannover hat sich mit einem derartig gelagerten Fall auseinander gesetzt und kam zu gleicher Entscheidung. (Urteil abrufbar unter LG Hannover 6 S 43/07)
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Hannover in einem Berufungsverfahren bestätigt. (Urteil abrufbar unter BGH IV ZR 20305/07).
Aus dem Urteil geht klar hervor, dass auch eine bislang „nur angedrohte” Kündigung bereits den Versicherungsfall darstellt und die damit verbundene Leistungsverpflichtung für den Rechtsschutz-Versicherer auslöst.
Hier finden Sie weitere Informationen Rund um das Thema Berufsrechtsschutz
