
Normalerweise umfasst der Versicherungsschutz die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen, die Betroffene gegen Sie geltend machen können in Bezug auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung von personenbezogenen Daten.
Der Daten-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für Ihre Verteidigung in Ordnungswidrigkeits- und in Strafrechtsverfahren im Sinne der Paragraphen 43 und 44 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Versicherungsschutz geniessen dabei sowohl natürliche, als auch juristische Personen
Versicherungsschutz geniessen dabei sowohl natürliche, als auch juristische Personen, also auch Gesellschaften oder Personenvereinigungen des privaten Rechts, wie beispielsweise Vereine. Alle Personen oder Abteilungen des Versicherungsnehmers, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind mitversichert. Das gilt selbstverständlich auch für den Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen.
Absicherung für Unternehmen
Als Unternehmer sind Sie darauf angewiesen, so viel wie möglich über Ihre Kundschaft zu wissen. Um eine möglichst langfristige Kundenbindung zu erreichen, ist es nötig, die Vorlieben seiner Kunden genau zu kennen. Schließlich soll er ja immer wieder bei Ihnen kaufen. Das erreicht man aber nur, in dem man mehr über seinen Kunden in Erfahrung bringt, als mögliche Mitbewerber. Da kann es dann durchaus vorkommen, dass mehr sensible Daten über Personen erfasst und gespeichert werden, als erlaubt sind.
Plötzlich wird gegen Sie ermittelt, beispielsweise aufgrund des Vorwurfs, dass auch personenbezogene Daten gesammelt wurden, die nicht allgemein zugänglich sind. Mit dem Daten-Rechtsschutz sind Sie und ihre Mitarbeiter abgesichert.
Hinweis
Es besteht normalerweise kein Versicherungsschutz im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung für eine nach § 44 BDSG begangene Straftat.
Download
Alle Rechtsschutzversicherer, die den Daten-Rechtsschutz in Ihre Bedingungen aufgenommen haben, können Sie hier kostenlos herunterladen.
