Die Trennung von Ihrem Ehepartner ist der einzig mögliche Ausweg, um wieder Ordnung und Frieden in Ihr Leben zu bekommen, dann trägt der Ehe-Rechtsschutz die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten einer Scheidung.
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Die Trennung von Ihrem Ehepartner ist der einzig mögliche Ausweg, um wieder Ordnung und Frieden in Ihr Leben zu bekommen, dann trägt der Ehe-Rechtsschutz die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten einer Scheidung.
Auch der Ehe-Rechtschutz ist ein neues und innovatives Produkt, das in dieser Form nur von der ARAG angeboten wird. Da es sich nicht um einen rechtlich selbständigen Vertrag handelt, ist dieser Rechtsschutz-Baustein auch nur in Verbindung mit einem anderen Rechtsschutz-Produkt abschließbar. Dazu zählt:
Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihren Ehepartner. Andere nicht-eheliche Lebensgemeinschaften können sich nicht versichern.
Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000,00 Euro und die Selbstbeteiligung 500,00 Euro pro Rechtsschutzfall.
Hinweis: Normalerweise gilt es in der Rechtsschutz-Versicherung eine Wartezeit zu erfüllen. Sie beträgt in der Regel drei Monate. Beim Ehe-Rechtsschutz beträgt die Wartezeit drei Jahre. Es gibt auch einige Rechtsschutzbausteine, in denen der Versicherer darauf verzichtet.