
Normalerweise gilt es in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit zu erfüllen. Sie beträgt in der Regel drei Monate.
Beim Ehe-Rechtsschutz beträgt die Wartezeit drei Jahre. Es gibt auch einige Rechtsschutz-Bausteine, in denen der Versicherer darauf verzichtet.
Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihren Ehepartner. Andere nicht-eheliche Lebensgemeinschaften können sich nicht versichern.
Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000,00 Euro und die Selbstbeteiligung 500,00 Euro pro Rechtsschutzfall.
Der Ehe-Rechtsschutz ist nur in Verbindung mit einem anderen Rechtsschutz-Produkt abschließbar. Dazu zählt
- der Privatrechtsschutz für Nicht-Selbständige oder
- der Privatrechtsschutz für Selbständige
- der Haus- und Wohnungsrechtsschutz im Paket „Recht & Heim”, das neben dem Rechtsschutz-Baustein auch eine Privathaftpflicht-, eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bietet
