Kategorie: Ehe-Rechtsschutz

Ehe-Rechtsschutz – Deckungsumfang

Ehe-Rechtsschutz – Deckungsumfang

Auch der Ehe-Rechtschutz ist ein neues und innovatives Produkt, das in dieser Form nur von der ARAG angeboten wird. Da es sich nicht um einen rechtlich selbständigen Vertrag handelt, ist dieser Rechtsschutz-Baustein auch nur in Verbindung mit einem anderen Rechtsschutz-Produkt abschließbar. Dazu zählt:

  • der Privat-Rechtsschutz für Nicht-Selbständige oder
  • der Privat-Rechtsschutz für Selbständige
    (Hinweis: Bei der ARAG ist das der so genannte Individual-Rechtsschutz);
  • der Haus- und Wohnungsrechtsschutz im Paket „Recht & Heim”, das neben dem Rechtsschutzbaustein auch eine Privathaftpflicht-, eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bietet.

Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihren Ehepartner. Andere nicht-eheliche Lebensgemeinschaften können sich nicht versichern.

Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000,00 Euro und die Selbstbeteiligung 500,00 Euro pro Rechtsschutzfall.

Hinweis: Normalerweise gilt es in der Rechtsschutz-Versicherung eine Wartezeit zu erfüllen. Sie beträgt in der Regel drei Monate. Beim Ehe-Rechtsschutz beträgt die Wartezeit drei Jahre. Es gibt auch einige Rechtsschutzbausteine, in denen der Versicherer darauf verzichtet.

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