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		<title>Allianz Rechtsschutzversicherung im Test</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 05:07:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherer]]></category>

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		<description><![CDATA[In diesen Tests und Ratings hat der Allianz Rechtsschutz sehr gute Ergebnisse erreicht: Finanztest Die Zeitschrift Finanztest vom Januar 2012 bewertet die Allianz Rechtsschutzversicherung mit dem Qualitätsurteil “gut (1,8)”. Das bietet die Rechtsschutzversicherung der Allianz Aufgrund ständiger Qualitätsüberprüfung durch unabhängige Tests dürfen Sie grundsätzlich folgendes erwarten:]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.rechtsschutzversicherung.info/wp-content/themes/rechtsschutzversicherung/images/versicherer/allianz.png" class="logo" alt="" /></p>
<p>In diesen Tests und Ratings hat der Allianz Rechtsschutz sehr gute Ergebnisse erreicht:</p>
<table class="inhalt">
<tr>
<td><strong>Finanztest</strong></td>
<td>Die Zeitschrift Finanztest vom Januar 2012 bewertet die Allianz Rechtsschutzversicherung mit dem Qualitätsurteil “gut (1,8)”.</td>
</tr>
</table>
<h2>Das bietet die Rechtsschutzversicherung der Allianz</h2>
<div class="boxen-2-3-beige">
<div class="info"></div>
<p class="titel">Aufgrund ständiger Qualitätsüberprüfung durch unabhängige Tests dürfen Sie grundsätzlich folgendes erwarten:
</p>
<ul>
<li></li>
<li></li>
<li></li>
</ul>
</div>
<div class="clear"></div>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Effektengeschäfte müssen im Rechtsschutz genau definiert sein</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherung.info/urteile/effektengeschaefte-muessen-im-rechtsschutz-genau-definiert-sein/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherung.info/urteile/effektengeschaefte-muessen-im-rechtsschutz-genau-definiert-sein/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 15 Jan 2012 08:31:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Bislang sperrten sich Rechtsschutzversicherungen erfolgreich dagegen, Versicherten Deckungszusagen zu geben, die gegen eine Falsch-Beratung durch Banken auf dem Kapitalmarkt auf Schadenersatz klagen wollten. Dies dürfen die Konzerne allerdings nicht mehr in jedem Fall, entschied das OLG München. Anlass zu dem Urteil war die Klage eines Versicherten der D.A.S.-Gruppe, der sich gegen die in seinen Augen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="boxen-2-3-grau">
Bislang sperrten sich Rechtsschutzversicherungen erfolgreich dagegen, Versicherten Deckungszusagen zu geben, die gegen eine Falsch-Beratung durch Banken auf dem Kapitalmarkt auf Schadenersatz klagen wollten. Dies dürfen die Konzerne allerdings nicht mehr in jedem Fall, entschied das OLG München.
</div>
<p>Anlass zu dem Urteil war die Klage eines Versicherten der D.A.S.-Gruppe, der sich gegen die in seinen Augen ausgesprochen unklare Klausel seines Versicherers wehrte, der eine Kostenübernahme bei &#8220;Effektengeschäften&#8221; ausschloss. Der Anbieter hielt dagegen: Die Klausel mache deutlich, dass eine Kostenübernahme bei Streitfällen rund um die Anschaffung und Veräußerung von Effekten sowie rund die Beteiligungen an Kapitalanlagemodellen nicht gegeben sei. Die Aussage war schon im Prozessvorfeld bei der Verbraucherzentrale NRW auf ein Kopfschütteln gestoßen. Die Klausel sei viel zu schwammig formuliert.</p>
<p>Dieser Meinung schlossen sich die Richter des OLG München an. Der Versicherte könne zwar erkennen, dass sein Rechtsschutz in gewisser Weise beschränkt sei. Verwehrt sei ihm jedoch der Blick darauf, wie und in welchem Umfang. Es gebe keine Legaldefinition von Effekten (rechtlich anerkannte Bedeutung), auch in der Fachliteratur sei keine klare Begriffsbeschreibung zu entnehmen, was denn Effekte am Geldmarkt eigentlich seien. Aus diesem Grund dürfe sich die Versicherung (und auch keine andere) nicht auf die Klausel (oder auf eine in ihrem Wesen gleiche) berufen und eine Deckungszusage verweigern.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Noch Unklarheiten beim Mediations-Rechtsschutz</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherung.info/nachrichten/noch-unklarheiten-beim-mediations-rechtsschutz/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherung.info/nachrichten/noch-unklarheiten-beim-mediations-rechtsschutz/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 06:27:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsschutzversicherung.info/?p=2068</guid>
		<description><![CDATA[In den letzten Monaten haben nahezu alle Rechtsschutzversicherer ihr Leistungsangebot um einen Mediations-Rechtsschutz erweitert. Grund hierfür ist die Einführung des Mediationsgesetzes, welches im ersten Quartal dieses Jahres in Kraft treten soll. Allerdings ist die Mediation kein Allheilmittel. Beide Parteien profitieren Die Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Streitschlichtung, bei der ein neutraler Mediator zwischen den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Monaten haben nahezu alle Rechtsschutzversicherer ihr Leistungsangebot um einen <a href="http://www.rechtsschutzversicherung.info/uploads/rs_adressen_gesamt_mediation.pdf">Mediations-Rechtsschutz</a> erweitert. Grund hierfür ist die Einführung des Mediationsgesetzes, welches im ersten Quartal dieses Jahres in Kraft treten soll. Allerdings ist die Mediation kein Allheilmittel.</p>
<h2>Beide Parteien profitieren</h2>
<p>Die Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Streitschlichtung, bei der ein neutraler Mediator zwischen den Parteien vermittelt. Bei dem Mediator handelt es sich zumeist um speziell ausgebildete Rechtsanwälte. Mit einer Mediation sollen dem Kunden jahrelange Gerichtsverfahren erspart bleiben. Gleichzeitig soll die Mediation mit Kosteneinsparungen für die Versicherungsgesellschaft einhergehen, da bei Erfolg der Maßnahme Kosten wie etwa Gerichtsgebühren, Zeugenauslagen oder Sachverständigenhonorare erst gar nicht anfallen.</p>
<p>Die Mediation kann sowohl am runden Tisch wie auch nur telefonisch stattfinden. Sollte eine Mediation nicht die erhoffte Wende bringen, kann der Versicherungsnehmer dennoch den Rechtsweg für sich beanspruchen.</p>
<h2>Noch besteht viel Unklarheit</h2>
<p>In den <a href="http://www.rechtsschutzversicherung.info/nachrichten/mediation-wird-immer-beliebter/" title="Mediation wird immer beliebter">Mediationsrechtsschutz</a> stecken die Rechtsschutzversicherer demzufolge sehr hohe Erwartungen. Doch obwohl das Mediationsgesetz zum 01. März in Kraft treten soll, bleiben zahlreiche Fragen nach wie vor unbeantwortet. So ist weiterhin unklar, wie verbindlich eine einvernehmliche Lösung sein wird. Anders ausgedrückt: Hält das Ergebnis der Mediation auch vor Gericht Stand? Auch ist offen, ob durch eine Mediation die Verjährung gehemmt werden kann. Unbeantwortet bleibt zudem die Frage, inwiefern aus der Mediationsvereinbarung ein vollstreckbarer Titel werden kann. </p>
<p>An eine Mediation sind zahlreiche Anforderungen geknüpft. Dies hat zur Folge, dass der Erfolg eines solchen Verfahrens stark von der Qualifikation des Mediators abhängt. Doch auch dieses Thema bietet ausreichend Zündstoff. Denn die aktuelle Regelung sieht vor, dass ein Mediator noch nicht einmal eine rechtliche Ausbildung vorweisen muss. Dies sehen <a href="http://www.rechtsschutzversicherung.info/nachrichten/d-a-s-wird-marktfuehrer/" title="D.A.S. wird Marktführer">Versicherer</a>, wie etwa die Advocard, unter dem Aspekt der Beratungsqualität als äußerst problematisch an. Letztere setzt somit bis zur endgültigen Klärung wie gehabt auf das Anwaltsprinzip.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Urteil zum Widerruf einer Deckungszusage</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherung.info/urteile/urteil-zum-widerruf-einer-deckungszusage/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherung.info/urteile/urteil-zum-widerruf-einer-deckungszusage/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 13:17:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsschutzversicherung.info/?p=2053</guid>
		<description><![CDATA[Der Rechtsschutzversicherer kann eine Deckungszusage für ein Berufungsverfahren nicht widerrufen, nur weil die Entscheidung aufgrund einer unveränderten Tatsachengrundlage das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Das Oberlandesgericht Celle kam zu der Auffassung, dass ein Rechtsschutzversicherer, der sowohl von der erstinstanzlichen Entscheidung als auch von der Begründung für das Berufungsverfahren Kenntnis hat, nicht einfach die erteilte Deckungszusage widerrufen kann, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="boxen-2-3-grau">
Der Rechtsschutzversicherer kann eine Deckungszusage für ein Berufungsverfahren nicht widerrufen, nur weil die Entscheidung aufgrund einer unveränderten Tatsachengrundlage das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
</div>
<p>Das Oberlandesgericht Celle kam zu der Auffassung, dass ein Rechtsschutzversicherer, der sowohl von der erstinstanzlichen Entscheidung als auch von der Begründung für das Berufungsverfahren Kenntnis hat, nicht einfach die erteilte Deckungszusage widerrufen kann, weil der Antrag auf Berufung zurückgewiesen wird. </p>
<p>Die Richter sahen es als unzulässig an vom Prozessbevollmächtigten die entstandenen Kosten für das Verfahren mit der Begründung zurückzufordern, dass er die Aussichtslosigkeit einer Berufung hätte erkennen und seinem Mandanten abraten müssen.</p>
<p>Das Gericht entschied gegen den Rechtsschutzversicherer (AZ: 8 U 30/08 vom 10.07.2008).</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Deckungszusage kann auch widerrufen werden</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherung.info/urteile/deckungszusage-kann-auch-widerrufen-werden/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherung.info/urteile/deckungszusage-kann-auch-widerrufen-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 17 Jul 2011 08:19:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn der Rechtsschutzversicherer Kenntnis davon erhält, dass die Ursache des Rechtsstreits bereits vor Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages entstanden ist, dann kann er seine zuvor gewährte Deckungszusage widerufen. Der Rechtsschutzkunde war mit dem Widerruf der Deckungszusage nicht einverstanden und klagte vor dem Amtsgericht München. Im weiteren Verlauf der Verhandlung stellte sich heraus, dass die Darlegung des Sachverhalts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="boxen-2-3-grau">
Wenn der Rechtsschutzversicherer Kenntnis davon erhält, dass die Ursache des Rechtsstreits bereits vor Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages entstanden ist, dann kann er seine zuvor gewährte Deckungszusage widerufen.
</div>
<p>Der Rechtsschutzkunde war mit dem Widerruf der Deckungszusage nicht einverstanden und klagte vor dem Amtsgericht München. Im weiteren Verlauf der Verhandlung stellte sich heraus, dass die Darlegung des Sachverhalts durch den Kläger nicht vollständig war und sich die Schadenersatzansprüche bereits auf einen Zeitraum beziehen, zu dem der Rechtsschutzvertrag noch nicht bestand. Daraufhin zog die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage zurück und berief sich auf die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB), aus denen eindeutig hervorgeht, dass Rechtsstreitigkeiten nur versichert seien, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages entstehen.</p>
<p>Das Amstgericht München (AZ: 213 C 4054/05 vom 02.06.2006) wies die Klage mit der Begründung ab, dass die hier zitierte Klausel der ARB gültig ist, da ansonsten das Kostenrisiko für den Versicherer &#8220;&#8230; unzumutbar ausgeweitet würde&#8221;. Der Rechtsschutzkunde hat erst nach erfolgter Deckungszusage alle relevanten Umstände genannt und dadurch war der nachträgliche Widerruf der Deckungszusage möglich.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wann ein Rechtsschutzfall entsteht</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherung.info/urteile/wann-ein-rechtsschutzfall-entsteht/</link>
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		<pubDate>Sat, 16 Jul 2011 06:28:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Allein der Zeitpunkt, an dem gegen Rechtspflichten verstoßen wurde oder verstoßen worden sein soll, ist ausschlaggebend für die Entstehung des Rechtsschutzfalles. Charakteristisch für den Rechtsschutzfall ist eine sogenannte &#8220;objektive Zuwiderhandlung&#8221;. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass es für eine zeitliche Festlegung des Rechtsschutzfalles darauf ankommt, was im Verfahren vom Rechtsschutzkunden ausgesagt wird und zu einer Inanspruchnahme [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="boxen-2-3-grau">
Allein der Zeitpunkt, an dem gegen Rechtspflichten verstoßen wurde oder verstoßen worden sein soll, ist ausschlaggebend für die Entstehung des Rechtsschutzfalles. Charakteristisch für den Rechtsschutzfall ist eine sogenannte &#8220;objektive Zuwiderhandlung&#8221;.
</div>
<p>Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass es für eine zeitliche Festlegung des Rechtsschutzfalles darauf ankommt, was im Verfahren vom Rechtsschutzkunden ausgesagt wird und zu einer Inanspruchnahme des Versicherer führen soll. Abweichende Behauptungen im Deckungsprozess hingegen haben keinen Einfluss darauf. </p>
<p>Es wird allein der objektive Verstoss bewertet. Subjektive Faktoren beleiben unberücksichtigt, um Zweckabschlüsse zu verhindern.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neuer Service: Der Vertrags-Check</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherung.info/nachrichten/neuer-service-der-vertrags-check/</link>
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		<pubDate>Fri, 15 Jul 2011 08:12:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsschutzversicherung.info/?p=1697</guid>
		<description><![CDATA[Einige Rechtsschutzversicherer haben ihren Service um eine neue Dienstleistung ergänzt. Sie bieten an, dass Rechtsschutzkunden bereits vor Abschluss von privatrechtlichen Verträgen diese durch den Versicherer auf Fallstricke überprüfen lassen können. Rechtsschutzversicherer mit Wachstumsanspruch müssen entweder im Ausland expandieren oder ihr Dienstleistungsangebot erweitern, um in einem gesättigten Markt an Größe zuzunehmen. Hier sind innovative Ideen gefragt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="boxen-2-3-grau">
Einige Rechtsschutzversicherer haben ihren Service um eine neue Dienstleistung ergänzt. Sie bieten an, dass Rechtsschutzkunden bereits vor Abschluss von privatrechtlichen Verträgen diese durch den Versicherer auf Fallstricke überprüfen lassen können.
</div>
<p>Rechtsschutzversicherer mit Wachstumsanspruch müssen entweder im Ausland expandieren oder ihr Dienstleistungsangebot erweitern, um in einem gesättigten Markt an Größe zuzunehmen. Hier sind innovative Ideen gefragt. Die neue Dienstleistung bietet den Check von Verträgen an, die das Arbeit-, Bau-, Ehe- Mietrecht betreffen. </p>
<p>Speziell Bauherren können sich vorab gegen nachteilige Regelungen absichern. Schnell sind aus Unwissenheit kurze Gewährleistungsfristen oder ungünstige Zahlungsregelungen vereinbart, die dann dazu führen können, dass der Bauherr Mängel nicht mehr geltend machen kann und auf den Kosten für die Beseitigung sitzen bleibt. Nicht selten kommen auch einseitige Leistungsbestimmungsrechte zum Tragen, die es dem Bauunternehmer ermöglicht, von der Baubeschreibung eigenmächtig abzuweichen.</p>
<p>Durch eine fachliche Prüfung können Sie sich davor schützen. Der Service ist nicht umsonst, kann Ihnen aber wertvolle Dienste leisten.</p>
<div class="boxen-2-3-beige">
<div class="info"></div>
<p class="titel">Diese Rechtsschutzversicherer bieten in ihrem Leistungspaket den neuen Service bereits an:</p>
<ul>
<li>Advocard &#8211; der jährliche Beitrag für den Rechtsschutz PLUS XL liegt bei 104,40 EUR</li>
<li>Roland Rechtsschutz &#8211; der jährliche Beitrag für das Beratungsportal JURWAY beläuft sich auf 49,00 EUR</li>
<li>Badische Rechtsschutzversicherung &#8211; der jährliche Beitrag für den Tarif proComfort liegt in der günstigsten Variante für Nichtselbständige (Privat- und Berufsrechtsschutz mit 150 EUR Selbstbeteiligung) bei 279,00 EUR</li>
</ul>
</div>
<p>Eine Voraussetzung, um den Vertrags-Check in Anspruch nehmen zu können, ist ein bestehendes Vertragsverhältnis.</p>
<h2>Altenative: Recht 24/7</h2>
<p>Wenn Sie sich allerdings nicht an einen Rechtsschutz-Anbieter binden wollen, nur um Ihre Verträge checken zu lassen, dann können Sie das auch beim Münchener Online-Unternehmen Recht 24/7 tun. Der Service kostet 69,00 EUR und umfasst alle Rechtsgebiete und beschränkt sich nicht nur auf privatrechtliche Verträge, sondern bietet die Prüfung auch für Gewerbekunden an.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Jeder Verstoß ist ein Rechtsschutzfall für sich</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherung.info/urteile/jeder-verstoss-ist-ein-rechtsschutzfall-fuer-sich/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherung.info/urteile/jeder-verstoss-ist-ein-rechtsschutzfall-fuer-sich/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2011 15:26:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eom-test2.de/?p=1580</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einem Fall beschäftigt, der den § 4, Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz, im Sinne der der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von 1994 (ARB 94), betrifft. Dem Rechtsschutzkunden wurde der Führerschein entzogen, da dieser die so genannte 18-Punkte-Grenze erreicht hatte. Die Richter stellten fest, dass es sich bei jedem einzelnen Verstoß [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="boxen-2-3-grau">
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einem Fall beschäftigt, der den § 4, Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz, im Sinne der der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von 1994 (ARB 94), betrifft.
</div>
<p>Dem Rechtsschutzkunden wurde der Führerschein entzogen, da dieser die so genannte 18-Punkte-Grenze erreicht hatte. Die Richter stellten fest, dass es sich bei jedem einzelnen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder geltendes Strafrecht um einen eigenen Rechtsschutzfall handle. Als  Rechtsschutzkunde haben Sie aber nur dann Anspruch auf eine Deckungszusage Ihres Versicherers, wenn bereits der erste Verstoß, der für die Entziehung der Fahrerlaubnis maßgeblich ist, mitversichert war, also innerhalb des versicherten Zeitraums liegt.</p>
<p>Mit ihrem Urteil haben Deutschlands oberste Richter die Auslegung von § 4 Absatz 2 Satz 2 der ARB 94 eindeutig geregelt.</p>
<div class="clear"></div>
<p class="titel">Hinweis</p>
<p>Hier zeigt sich wieder einmal mehr, dass bereits vor Vertragsabschluss ein besonderes Augenmerk auf die Versicherungsbedingungen zu richten ist. Achten Sie in Bezug auf den Schadenzeitpunkt unbedingt auf die Formulierung der &#8220;Folgeereignistheorie&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Deckung, wenn Zeitpunkt des Versicherungsfalls vor Abschluss des Rechtsschutzes eingetreten ist</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherung.info/urteile/keine-deckung-wenn-der-zeitpunkt-des-versicherungsfalls-vor-abschluss-des-rechtsschutzes-eingetreten-ist/</link>
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		<pubDate>Sun, 10 Jul 2011 08:20:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsschutzversicherung.info/?p=1701</guid>
		<description><![CDATA[Ein Rechtsschutzversicherer bleibt leistungsfrei, wenn es zu Konflikten um die Wirksamkeit einer im Arbeitsvertrag enthaltenen Verfallklausel kommt, sofern der Abschluss des Arbeitsvertrages zeitlich vor dem Beginn des Rechtsschutzes liegt. Im vorliegenden Fall wurde eine strittige Verfallklausel in den Arbeitsvertrag aufgenommen und dadurch ist der Versicherungsfall bereits mit Abschluss des Arbeitsvertrages eingetreten. Das Amtsgericht Solingen kam [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="boxen-2-3-grau">
Ein Rechtsschutzversicherer bleibt leistungsfrei, wenn es zu Konflikten um die Wirksamkeit einer im Arbeitsvertrag enthaltenen Verfallklausel kommt, sofern der Abschluss des Arbeitsvertrages zeitlich vor dem Beginn des Rechtsschutzes liegt.
</div>
<p>Im vorliegenden Fall wurde eine strittige Verfallklausel in den Arbeitsvertrag aufgenommen und dadurch ist der Versicherungsfall bereits mit Abschluss des Arbeitsvertrages eingetreten. Das Amtsgericht Solingen kam zu der Auffassung, dass der Versicherungsfall eintritt, sobald einer der Vertragspartner gegen Rechtsvorschriften oder Rechtspflichten zu verstoßen beginnt. Bei unwirksamen Vertragklauseln ist der Zeitpunkt des Verstoßes der Abschluss des Vertrages.</p>
<p>Der Rechtsschutzversicherer muss die entstehenden Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung nicht übernehmen, da der Rechtsschutzversicherungsvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt begonnen hat und damit zeitlich nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses liegt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die besten Rechtsschutz-Anbieter aus Sicht der Versicherungsmakler</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherung.info/nachrichten/die-besten-rechtsschutz-anbieter-aus-sicht-der-versicherungsmakler/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherung.info/nachrichten/die-besten-rechtsschutz-anbieter-aus-sicht-der-versicherungsmakler/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 08 Jul 2011 08:39:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsschutzversicherung.info/?p=1933</guid>
		<description><![CDATA[Die beliebtesten Versicherer der Makler wurden anhand eines Rankings des Marktforschungsinstituts You Gov Psychonomics ermittelt und die Ergebnisse auf der Charta Versicherungsbörse in Neuss im Mai 2011 veröffentlicht. Bei dem spartenübergreifenden Ranking geht es um den Stellenwert der einzelnen Versicherer aus der Sicht der Versicherungsmakler und sagt dadurch etwas über die die Qualität aus. Neben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="boxen-2-3-grau">
Die beliebtesten Versicherer der Makler wurden anhand eines Rankings des Marktforschungsinstituts You Gov Psychonomics ermittelt und die Ergebnisse auf der Charta Versicherungsbörse in Neuss im Mai 2011 veröffentlicht.
</div>
<p>Bei dem spartenübergreifenden Ranking geht es um den Stellenwert der einzelnen Versicherer aus der Sicht der Versicherungsmakler und sagt dadurch etwas über die die Qualität aus. Neben einer Punktebewertung erhält die Assekuranz auch bis zu fünf Sterne. Diese zusätzliche Auszeichnung ermöglicht es, zwischen gut und besser zu unterscheiden, denn die höchste zu erreichende Punktzahl von 100 hat bisher noch kein Versicherer erhalten. Mit fünf Sternen kann man sich aber bereits ab einer Punktzahl von 76 schmücken.</p>
<div class="boxen-2-3-beige">
<div class="info"></div>
<p class="titel">Die ersten vier Plätze der besten Rechtsschutzversicherer aus der Sicht der Versicherungsmakler</p>
<ul>
<li>Platz 1: KS / AUXILIA 73 Punkte (**** Sterne &#8211; sehr gut)</li>
<li>Platz 2: ALTE LEIPZIGER 69 Punkte (*** Sterne &#8211; gut)</li>
<li>Platz 3: DMB Rechtsschutz 61 Punkte (*** Sterne &#8211; gut)</li>
<li>Platz 4: Concordia Rechtsschutz / ROLAND 59 Punkte (*** Sterne &#8211; gut)</li>
</ul>
</div>
<div class="clear">
<p class="titel">Hinweis</p>
<p>Laut Charta ist der Qualitätsindex eine umfassende Bewertung, die alle einzelnen Zufriedenheitswerte der abgefragten Bereiche sowie die Gesamtzufriedenheit des Maklers mit dem Versicherer wiedergibt. Jedes Jahr wird die Befragung erneut durchgeführt. So wird der Qualitätsindex ermittelt:</p>
<table class="inhalt" cellspacing="0">
<tr>
<th style="width: 100px;"><strong>Erreichte Punkte</strong></th>
<th style="width: 100px;"><strong>Anzahl der Sterne</strong></th>
</tr>
<tr>
<td>Unter 35</td>
<td>Kein Stern</td>
</tr>
<tr>
<td>36 bis 45</td>
<td>Ein Stern</td>
</tr>
<tr>
<td>46 bis 55</td>
<td>Zwei Sterne</td>
</tr>
<tr>
<td>56 bis 65</td>
<td>Drei Sterne</td>
</tr>
<tr>
<td>66 bis 75</td>
<td>Vier Sterne</td>
</tr>
<tr>
<td>76 bis 100</td>
<td>Fünf Sterne</td>
</tr>
</table>
</div>
]]></content:encoded>
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