Für Manager und Geschäftsführer gelten andere Regeln. Ein normaler Berufs-Rechtsschutz reicht da nicht aus, denn er bietet arbeitsrechtlich gesehen gar keine Deckung. Bei Anstellungsverträgen von Managern und Geschäftsführern handelt es sich nicht um einen Arbeitsvertrag aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.
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Spezielle Strafrechtsschutz-Policen für Manager decken die anfallenden Kosten eines Ermittlungsverfahrens. Nicht erst seit der Wirtschaftkrise erleben die Rechtsschutz-Anbieter einen stetig wachsenden Bedarf nach Verträgen dieser Art.
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Gerade wenn es um weitreichende Entscheidungen geht, können Manager und Geschäftsführer nicht immer die sich daraus ergebenden Konsequenzen absehen. Fehlentscheidungen gehen da schnell in fünf-, sechs- oder sogar siebenstellige Bereiche.
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Die Rechtsschutzbranche hat einen neuen Markt für sich entdeckt, das Forderungsmanagement. Einige Rechtsschutz-Versicherer bieten in Ihrem Leistungspaket für Selbständige, Firmen und Vereine zusätzlich nun auch diesen Service mit an.
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In der Rechtsschutz-Versicherung für Firmen lässt sich grundsätzlich das unternehmerische Risiko nicht versichern. Sie werden speziell den Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht nicht abschließen können, oder falls doch, dann nur in sehr engen Grenzen. Man spricht hier von den so genannten Hilfsgeschäften.
Wir haben hier eine Übersicht für Sie erarbeitet, die Ihnen zeigt, was alles im Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine versichert ist:
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