Firmenrechtsschutz

In der Rechtsschutzversicherung für Firmen lässt sich grundsätzlich das unternehmerische Risiko nicht versichern. Sie werden speziell den Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht nicht abschließen können.

Falls Sie doch den Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht abschließen können, dann nur in sehr engen Grenzen. Man spricht hier von den so genannten Hilfsgeschäften.

Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jeder seine eigenen Kosten in der ersten Instanz selbst. Es ist dabei unerheblich, wer den Prozess gewinnt oder verliert.

In diesen Fällen greift der Firmen-Rechtsschutz

Beispiel 1

Einer Ihrer Mitarbeiter ist während einer Dienstreise in einen Verkehrsunfall verwickelt und wird schwer verletzt. Aufgrund der Verletzung bleibt er berufsunfähig, aber die Sozialversicherung weigert sich, die Erwerbsminderung anzuerkennen.

Durch den Firmen-Rechtsschutz werden nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen, sondern auch die anfallenden Kosten für teure Gutachten.

Beispiel 2

Ein Mitarbeiter ist mit seinem Arbeitsverhältnis nicht mehr zufrieden und kündigt seinen Arbeitsvertrag. Sie bedauern das und lassen ihn gehen.

Mit dem von Ihnen ausgestellten Zeugnis ist ihr scheidender Angestellter nicht zufrieden und geht vor das Arbeitsgericht. Der Firmen-Rechtsschutz hilft Ihnen bei der Kostenübernahme.