Darum können Manager und Geschäftsführer den Kündigungsschutz nicht für sich in Anspruch nehmen wie normale Arbeitnehmer. Auseinandersetzungen dieser Art werden immer vor einem Landgericht ausgetragen.
Dazu kommt es unter anderem wegen der sehr viel höheren Streitwerte. Je nachdem wie lange der Anstellungsvertrag noch läuft, kann es um bis zum dreifachen des Jahresgehaltes gehen.
Als Kündigungsgrund wird häufig eine angeblich unkorrekte Spesenabrechnung angeführt.
Schutz gegen die finanziellen Risiken
Schutz gegen die finanziellen Risiken bietet der so genannte Anstellungsvertrag-Rechtsschutz. Dieser spezielle Versicherungsschutz lässt sich zumeist individuell ausgestalten und deckt je nach Vereinbarung die Kosten gerichtlicher oder außergerichtlicher Auseinandersetzungen, die sich aus dem Anstellungsvertrag ergeben.
Je nach Versicherer erhalten Sie den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz als Einzelpolice oder in der Kombination mit einem Privatrechtsschutz.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz in Kombination mit Spezial-Straf-Rechtsschutz und Vermögensschaden-Rechtsschutz
Als Manager oder Geschäftsführer mindern Sie Ihre persönlichen Rechtsrisiken, die Ihnen aus Ihrer Tätigkeit entstehen, wenn Sie den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz mit einem Spezial-Straf-Rechtsschutz und einem Vermögensschaden-Rechtsschutz kombinieren.
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