Dieser Rechtschutzbaustein empfiehlt sich, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren wollen in Ihrer Eigenschaft als
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter oder
- Nutzungsberechtigter
von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Grundstücken und den zuzurechnenden Garagen oder Kfz-Stellplätzen, die im Versicherungsschein näher bezeichnet sind.
Beispiele aus der Praxis
Notwendig kann die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten immer dann werden, wenn sich Ärger in Ihrem Heim ankündigt. Dabei kann es sich beispielsweise
- um Meinungsverschiedenheiten mit der Nachbarschaft handeln,
- um Probleme mit Miteigentümern bei der geplanten Hausrenovierung,
- um Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen,
- um Kündigung wegen Eigenbedarfs,
- um von der Stadtverwaltung geforderte Sicherheitsmaßnahmen auf Ihrem Grundstück,
- um von der Stadtverwaltung erteilte Auflagen (z. B. Fällen eines Baumes) oder,
- entstehende Streitigkeiten in Folge eines durch einen Verkehrsunfall entstandenen Schaden an Ihrem Gebäude oder Grundstück.
Hinweis: Der Deutschen Mieterbund e. V. bietet seinen Mitgliedern ebenfalls Rechtschutz zu einem erheblich preiswerteren Mitgliedsbeitrag an. Der Nachteil ist, dass Sie Ihren Rechtsanwalt nicht frei wählen können, sondern nur einen der Vereinsanwälte mit Ihrem Fall betrauen können.
Für Eigentümer und Vermieter gibt es den Haus und Grund Deutschland als Zentralverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V., der Ihnen ebenfalls mit Experten-Rat zur Seite steht und wenn nötig Sie auch durch alle Instanzen vertritt. Die einzelnen Ortsvereine sind in Ihrer Beitragsgestaltung frei. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der versicherten Gebäude und dem Umfang der Leistungen.