Mancher Versicherer kann nach erstem Schaden kündigen
Meldung vom 20. April 2011
In den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ist geregelt, dass im Schadenfall beide Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. In den neuen Musterbedingungen des GDV für die Rechtsschutz-Versicherung ist der § 13 ...
