Mediation wird immer beliebter

Den Rechtsschutz-Baustein “Mediation” gibt es erst seit kurzem und noch nicht alle Rechtsschutzversicherer bieten ihn an. Ein Blick in Ihre Bedingungen gibt Ihnen darüber Auskunft, ob das außergerichtliche Schlichtungsverfahren zur Verfügung steht.

Doch Vorsicht, manche Rechtsschutz-Anbieter begrenzen die Kosten einer Mediation auf bestimmte Summen oder auf bestimmte Lebensbereiche. Aufgrund des enorm gestiegenen Interesses der Rechtsschutzkunden an dem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren, bietet die HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung AG die Mediation jetzt weitreichend und ohne Begrenzung auf Kosten oder Stückzahl an.

Der Rechtsschutzversicherer begründet seinen Vorstoß damit, dass durch Mediation sehr viele Fälle kostengünstig gelöst werden können und sogar Erfolge bei Ordnungswidrigkeits- und arbeitsrechtlichen Klageschutzverfahren zu erzielen waren.

Geplantes Mediationsgesetz für 2011

Für 2011 ist das in Kraft treten eines Mediationsgesetzes geplant und daher ist davon auszugehen, dass Konflikte mit dem Arbeitgeber häufiger durch Mediation beigelegt werden können, denn das Gesetz sieht bei arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Unterbrechung der kurzen Klagefrist vor, wenn eine Einigung durch Mediation versucht wird.

Hinweis

Auch wenn Sie als Rechtsschutzkunde der HUK-COBURG jetzt vielleicht denken, dass Sie den prima Schlichtungsservice unbegrenzt häufig in Anspruch zu nehmen können, sollten Sie unbedingt wissen, dass die Versicherungsbedingungen vorsehen, dass bei zwei Schadensfällen innerhalb von 12 Monaten der Vertrag durch den Rechtsschutz-Anbieter gekündigt werden kann.

Download

Alle Rechtsschutzversicherer, die auch die Kosten eines Mediationsverfahren übernehmen, können Sie hier kostenlos herunterladen.

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