In den letzten Monaten haben nahezu alle Rechtsschutzversicherer ihr Leistungsangebot um einen Mediations-Rechtsschutz erweitert. Grund hierfür ist die Einführung des Mediationsgesetzes, welches im ersten Quartal dieses Jahres in Kraft treten soll. Allerdings ist die Mediation kein Allheilmittel.
Beide Parteien profitieren
Die Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Streitschlichtung, bei der ein neutraler Mediator zwischen den Parteien vermittelt. Bei dem Mediator handelt es sich zumeist um speziell ausgebildete Rechtsanwälte. Mit einer Mediation sollen dem Kunden jahrelange Gerichtsverfahren erspart bleiben. Gleichzeitig soll die Mediation mit Kosteneinsparungen für die Versicherungsgesellschaft einhergehen, da bei Erfolg der Maßnahme Kosten wie etwa Gerichtsgebühren, Zeugenauslagen oder Sachverständigenhonorare erst gar nicht anfallen.
Die Mediation kann sowohl am runden Tisch wie auch nur telefonisch stattfinden. Sollte eine Mediation nicht die erhoffte Wende bringen, kann der Versicherungsnehmer dennoch den Rechtsweg für sich beanspruchen.
Noch besteht viel Unklarheit
In den Mediationsrechtsschutz stecken die Rechtsschutzversicherer demzufolge sehr hohe Erwartungen. Doch obwohl das Mediationsgesetz zum 01. März in Kraft treten soll, bleiben zahlreiche Fragen nach wie vor unbeantwortet. So ist weiterhin unklar, wie verbindlich eine einvernehmliche Lösung sein wird. Anders ausgedrückt: Hält das Ergebnis der Mediation auch vor Gericht Stand? Auch ist offen, ob durch eine Mediation die Verjährung gehemmt werden kann. Unbeantwortet bleibt zudem die Frage, inwiefern aus der Mediationsvereinbarung ein vollstreckbarer Titel werden kann.
An eine Mediation sind zahlreiche Anforderungen geknüpft. Dies hat zur Folge, dass der Erfolg eines solchen Verfahrens stark von der Qualifikation des Mediators abhängt. Doch auch dieses Thema bietet ausreichend Zündstoff. Denn die aktuelle Regelung sieht vor, dass ein Mediator noch nicht einmal eine rechtliche Ausbildung vorweisen muss. Dies sehen Versicherer, wie etwa die Advocard, unter dem Aspekt der Beratungsqualität als äußerst problematisch an. Letztere setzt somit bis zur endgültigen Klärung wie gehabt auf das Anwaltsprinzip.
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