Der Versicherungs-Ombudsmann e. V. ist eine Schlichtungsstelle, die sich für Versicherungskunden kostenlos einsetzt, um Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer auszuräumen. Doch nicht alle in Deutschland tätigen Rechtsschutzversicherer sind Mitglied im Verein des Ombudsmannes.
Wenn Sie als Rechtsschutzversicherungs-Kunde Anlass zur Beschwerde haben, dann kann der Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch Ihrem Anliegen nachgehen, sofern Ihr Versicherer dort Mitglied ist. Die Gründe dafür, dass einzelne Rechtsschutz-Anbieter nicht dazugehören oder Ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, mögen vielfältig sein. Am wahrscheinlichsten jedoch ist die schlechte Schadenentwicklung.
Der Ombudsmann kann bis zu einer Höhe von € 5.000,00 eine verbindliche Entscheidung aussprechen, die der Versicherer akzeptieren muss.
Übrigens: Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich laut Satzung ihre Versicherungskunden bei Abschluss oder Zusendung der Vertragsunterlagen auf die Mitgliedschaft und die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens hinzuweisen.