Der Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten ist ein neuer Rechtsschutz-Baustein, der sich nicht in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden lässt.
In den Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen 2008 ist diese Rechtsschutz-Art in § 2 “Leistungsarten” bei den Versicherern zu finden, die ihren Leistungsumfang um diesen Baustein erweitert haben. Es ist dafür kein zusätzlicher Beitrag zu bezahlen. Die Zusatzleistung ist bereits im Gesamtbeitrag für die Rechtsschutzversicherung enthalten.
Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen.
Der Opfer-Rechtsschutz soll Ihnen helfen, speziell Ihre Ansprüche als Opfer einer Gewaltstraftat in einem Strafgerichtsprozess als Nebenkläger durchzusetzen. Sie haben Anspruch auf Leistungen aus diesem Rechtsschutz-Baustein, wenn Sie oder Ihre mitversicherten Angehörigen durch eine vorsätzlich begangene Straftat körperlich verletzt, oder sexuell belästigt beziehungsweise genötigt wurden, Ihr Leben bedroht wurde oder Sie Ihrer persönlichen Freiheit beraubt worden sind.
In eine Opfer-Situation kann man beispielsweise geraten,
- wenn man als Stadionbesucher versehentlich in eine Schlägerei zwischen rivalisierende Fangruppen gerät und verletzt wird,
- wenn man Verletzungen als Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr aufgrund eines Unfalls davon trägt,
- wenn das eigene Kind von jemandem, der Zugang hat und Umgang pflegt (Nachbarn, Erzieher, Lehrer, oder ähnliches) sexuell missbraucht wurde, oder
- der Lebenspartner an seinem Arbeitsplatz sexuell genötigt belästigt wurde.
Wir haben Ihnen eine Übersicht zum kostenlosen Download bereit gestellt, aus der Sie ersehen, welcher Versicherer diesen Baustein kostenfrei in seinen Bedingungen mit einschließt.