Rechtsschutzarten

Wir informieren, welche Rechtsschutzarten versicherbar sind, und wie deren Abgrenzung untereinander aussieht. Erfahren Sie mehr zu den jeweiligen Rechtsschutzarten anhand von Beispielen, welche Kombinationen möglich sind oder wie sich die aktuelle Rechtsprechung verhält.

  • Arbeit u. Beruf
  • Privatbereich
  • Auto u. Verkehr
  • (Ver-) Mieter u. Hausbesitzer
  • Berufsrechtsschutz
    Im Arbeitsrecht gibt es ein Merkmal, das gerade den Arbeitsrechtsschutz so wertvoll macht. Während bei jedem anderen Prozess der Unterlegene die Kosten bezahlen muss, trägt jeder vor dem Arbeitsgericht seine entstandenen Kosten selbst.
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  • Firmenrechtsschutz
    In der Rechtsschutzversicherung für Firmen lässt sich grundsätzlich das unternehmerische Risiko nicht versichern. Sie werden speziell den Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht nicht abschließen können.
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  • Antidiskriminierungs-RS
    Der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz bietet Ihnen als Selbständiger und Ihrem Unternehmen Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie sich gegen Vorwürfe der Benachteiligung von Bewerbern, Mitarbeitern oder Kunden zu Wehr setzen müssen.
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  • Privatrechtsschutz
    Der Privatrechtsschutz, ob für Selbständige oder Nicht-Selbständige lässt sich ganz nach der jeweiligen Lebenssituation gestalten und durch individuelle Bausteine erweitern. Die Basis bildet dabei immer der Privatrechtsschutz.
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  • Vorsorge-Rechtsschutz
    Unter Vorsorge-Rechtsschutz versteht man die Erweiterung des Deckungsumfangs einer Rechtsschutzversicherung für noch nicht bekannte, später eintretende Änderungen der Lebensumstände des Versicherungsnehmers.
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  • Daten-Rechtsschutz
    Der Daten-Rechtsschutz soll Sie speziell dann schützen, wenn Sie mit personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu tun haben, d. h., wenn Sie selbst Daten dieser Art verarbeiten oder verarbeiten lassen.
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  • Ehe-Rechtsschutz
    Der Ehe-Rechtsschutz ist ein neues und innovatives Produkt, das in dieser Form nur von der ARAG angeboten wird. Dieser Rechtsschutz-Baustein ist nur in Verbindung mit einem anderen Rechtsschutz-Produkt abschließbar.
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  • Opfer-Rechtsschutz
    Der Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten ist ein neuer Rechtsschutz-Baustein, der sich nicht in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden lässt.
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  • Unterhalts-Rechtsschutz
    Dieser Rechtsschutz-Baustein ist neu und innovativ. Er wird in dieser Form nur von der ARAG angeboten und ist kein rechtlich selbständiger Vertrag, sondern kann nur in Verbindung mit einem anderen Rechtsschutz-Produkt abgeschlossen werden.
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  • Verkehrsrechtsschutz
    Der Verkehrsrechtsschutz bietet Ihnen Schutz gegen das Kostenrisiko, dass Ihnen als Verkehrsteilnehmer entstehen kann, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten oder sich gegen Vorwürfe verteidigen müssen.
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  • Landwirtschafts-Rechtsschutz
    Der Landwirtschaft- und Verkehrsrechtsschutz wird in den Musterbedingungen (ARB 2008), die vom GDV, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. empfohlen werden, im § 27 geregelt.
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  • Haus- u. Wohnungsrechtsschutz
    Dieser Rechtsschutz-Baustein empfiehlt sich, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren wollen in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Gebäuden.
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Privatrechtsschutz

Privatrechtsschutz für Selbständige oder Nicht-Selbständige.

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Verkehrsrechtsschutz

Sicherer Schutz für Verkehrsteilnehmer gegen das Kostenrisiko.

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Berufsrechtsschutz

Wird besonders für Beschäftigte in “Krisen-Branchen” empfohlen.

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