Dieser Rechtschutzbaustein ist neu und innovativ. Er wird in dieser Form nur von der ARAG angeboten und ist kein rechtlich selbständiger Vertrag, sondern kann nur in Verbindung mit einem anderen Rechtsschutz-Produkt abschlossen werden, wie beispielsweise:
- Privat-Rechtsschutz für Nicht-Selbständige oder
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
(Hinweis: Bei der ARAG ist das der so genannte Individual-Rechtsschutz);
- Haus- und Wohnungsrechtsschutz im Paket „Recht & Heim”, das neben dem Rechtsschutzbaustein auch eine Privathaftpflicht-, eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bietet.
Versichert sind Sie zusammen mit Ihrer Familie, es sei denn zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner kommt es zu Streitigkeiten (Hier bietet der Ehe-Rechtsschutz eine entsprechende Absicherung).
Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000,00 Euro bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250,00 Euro pro Rechtsschutzfall.
Hinweis: Bei den meisten Rechtsschutz-Bausteinen gibt es zu Versicherungsbeginn eine Wartezeit. Sie beträgt in der Regel drei Monate. Beim Unterhalts-Rechtsschutz beträgt die Wartezeit ein Jahr. Bei einigen wenigen wird vom Versicherer sogar darauf verzichtet.