Archiv der Kategorie: Unterhalts-Rechtsschutz

Unterhalts-Rechtsschutz – Schadenbeispiele

Unterhalts-Rechtsschutz – Schadenbeispiele
  1. Von einer früheren Liebschaft erhalten Sie Post, in der sie Ihnen mitteilt, dass aus Ihrer Beziehung ein Kind hervorgegangen ist und fordert von Ihnen Unterhalt. Ihrer Ansicht nach kann das Kind aber nicht von Ihnen sein und Sie weigern sich, die Vaterschaft anzuerkennen. Der Unterhalts-Rechtsschutz übernimmt die Kosten im Vaterschafts-Prozess.
  2. Ihre Eltern sind altersbedingt nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen. Aufgrund ihrer geringen Rente können sie die Unterbringung in einem Seniorenheim nicht allein aufbringen. Das Sozialamt, das einen Teil der Kosten trägt, fordert von Ihnen Unterhaltszahlungen für Ihre Eltern. Mit dem Unterhalts-Rechtsschutz sind Sie gegen das Kostenrisiko eines derartigen Verfahrens abgesichert.

Kategorie: Unterhalts-Rechtsschutz

Unterhalts-Rechtsschutz – Deckungsumfang

Unterhalts-Rechtsschutz – Deckungsumfang

Dieser Rechtschutzbaustein ist neu und innovativ. Er wird in dieser Form nur von der ARAG angeboten und ist kein rechtlich selbständiger Vertrag, sondern kann nur in Verbindung mit einem anderen Rechtsschutz-Produkt abschlossen werden, wie beispielsweise:

  • Privat-Rechtsschutz für Nicht-Selbständige oder
  • Privat-Rechtsschutz für Selbständige
    (Hinweis: Bei der ARAG ist das der so genannte Individual-Rechtsschutz);
  • Haus- und Wohnungsrechtsschutz im Paket „Recht & Heim”, das neben dem Rechtsschutzbaustein auch eine Privathaftpflicht-, eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bietet.

Versichert sind Sie zusammen mit Ihrer Familie, es sei denn zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner kommt es zu Streitigkeiten (Hier bietet der Ehe-Rechtsschutz eine entsprechende Absicherung).

Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000,00 Euro bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250,00 Euro pro Rechtsschutzfall.

Hinweis: Bei den meisten Rechtsschutz-Bausteinen gibt es zu Versicherungsbeginn eine Wartezeit. Sie beträgt in der Regel drei Monate. Beim Unterhalts-Rechtsschutz beträgt die Wartezeit ein Jahr. Bei einigen wenigen wird vom Versicherer sogar darauf verzichtet.

Kategorie: Unterhalts-Rechtsschutz