Verkehrsrechtsschutz – Deckungsumfang

Verkehrsrechtsschutz – Deckungsumfang

Speziell für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr und die damit verbundenen Risiken wurde der Verkehrs-Rechtsschutz entwickelt. Er bietet Ihnen spezifischen Versicherungsschutz in jeder Verkehrssituation in folgenden Bereichen:

  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, falls Sie sich zur Wehr setzen müssen, weil Ihnen vorgeworfen wird Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begangen zu haben. Dabei kann es sich z. B. um angeblich überhöhte Geschwindigkeit handeln und Sie legen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz, wenn Sie Schadenersatz-Ansprüche an Dritte bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden beispielsweise infolge eines Autounfalls haben.
  • Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht, wenn es bei privaten Verträgen oder Eigentum im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug zu Unstimmigkeiten kommt, wie beispielsweise bei Garantieleistungen oder Reparaturmängeln.
  • Steuer-Rechtsschutz, wenn Sie z. B. aufgrund von falscher Einstufung bei der Kfz-Steuer einen Einspruch, oder aufgrund einer strittigen Abgasklasse Widerspruch eingelegt haben und die Angelegenheit vor einem Finanz- oder Verwaltungsgericht verhandelt wird.
  • Straf-Rechtsschutz, für den Fall, dass Sie sich gegen die Vorwürfe von fahrlässigen Vergehen rechtfertigen müssen. Dazu kann z. B. eine Trunkenheitsfahrt zählen.
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsrechtangelegenheiten, wenn vor Verwaltungsbehörden oder –Gerichten Angelegenheiten wie beispielsweise Führerscheinentzug oder das Führen eines Fahrtenbuchs geklärt werden müssen.
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