Verkehrsrechtsschutz – Definition

Verkehrsrechtsschutz – Definition

Der Verkehrs-Rechtsschutz bietet Ihnen Schutz gegen das Kostenrisiko, dass Ihnen als Verkehrsteilnehmer entstehen kann, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten oder sich gegen Vorwürfe verteidigen müssen.

  • Dabei besteht Versicherungsschutz für Sie in Ihrer Eigenschaft als Halter, Eigentümer, Fahrer oder Insasse aller auf Sie bei Abschluss des Vertrages und während der gesamten Dauer zugelassenen Kraftfahrzeuge.
  • Geschützt sind Sie auch als Mieter eines vorübergehend gemieteten Kraftfahrzeugs und
  • als Fahrer von fremden Fahrzeugen.
  • Sie genießen Deckungsschutz als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • als Radfahrer und
  • als Fußgänger.
Diese Seite bookmarken bei:
  • Digg
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg
  • LinkArena
  • Live
  • Technorati
Ähnliche Beiträge, die Sie auch interessieren könnten: